Mit einer neuen Leitlinie für Arzneimittelbezeichnungen sollen Patienten vor irreführenden Medikamentennamen geschützt werden. Das gaben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) heute bekannt. Mit der Regelung setzen die Zulassungsbehörden der Industrie engere Grenzen bei der Auswahl von Namen und Zusätzen. Um Verwechslungen oder Fehlanwendungen von Arzneimitteln künftig auszuschließen, werden irreführende und verharmlosende Bezeichnungen von Arzneimitteln ausgeschlossen, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung. Gleichzeitig sollen eindeutige und verwechslungssichere Identifikations- und Unterscheidungsmerkmale gestärkt werden.
Grund der verschärften Regelung sei, dass die Pharmaindustrie aus marketingstrategischen Motiven zunehmend verharmlosende Arzneimittelnamen oder verwirrende Namenszusätze wie «super» oder «express» beantrage. Auch bei Antibabypillen waren Namen in der Kritik, die sich harmlos anhören. Die neue Leitlinie gibt der Pharmaindustrie bereits im Vorfeld eines Zulassungsantrages deutliche Arbeits- und Entscheidungshilfen. Damit sollen nach Angaben der beiden Bundesoberbehörden zukünftig langwierige Auseinandersetzungen über irreführende Namen vermieden werden.
Die neue Leitlinie entstand im Rahmen des «Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland» des Bundesministeriums für Gesundheit und weiteren Akteuren aus dem Gesundheitswesen.
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